Die hausärztliche Kassenpraxis
• Untersuchung und schulmedizinische Beratung
• Labormedizinische Untersuchungen
• Ruhe-EKG
• Check up 35
• Jugendvorsorgeuntersuchung
• Impfberatung und Impfungen
• Kleine Chirurgie (Wundversorgung, Verbandswechsel, Fäden ziehen)
• Psychosomatische Grundversorgung
• Hausbesuche in besonderen Fällen
Impfungen gegen Grippe und Covid-19
Grippeimpfung
Die Grippeimpfung ist Kassenleistung, wenn Sie einer der folgenden Risikogruppen angehören. In allen anderen Fällen ist sie als Privatleistung erhältlich (Kosten 35 Euro). Der Grippeimpfstoff ist jetzt verfügbar. Der beste Zeitpunkt für die Impfung sind die Monate Oktober und November, da die Grippesaison für Gewöhnlich erst im Januar beginnt.
- alle Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer in der Anlage I genannten chronischen Grunderkrankung
- Schwangere (ohne Grundleiden) ab dem 2. Drittel der Schwangerschaft
- Bewohner:innen in Alters- und Pflegeheimen
- medizinisches Personal
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
- Kontaktpersonen von Menschen mit bestimmtem Risiko
Impfung gegen Covid-19
Die Covid-Impfung wird nur noch empfohlen für Personen über 75 Jahren und für Patienten über 18 Jahren mit chronischen Erkrankungen, bei denen ein schwerer Verlauf zu befürchten ist. Nur für diese Personengruppen ist die Impfung als Kassenleistung erhältlich.
Da die Krankenkassen den neuen Impfstoff, der die aktuell kursierende Virusvariante XFG enthält, als unwirtschaftlich eingestuft hat, da eine Einzeldosis 105 Euro kostet, darf auf Kasse nur mit dem Impfstoff gegen die Variante LP.8.1 vom letzten Jahr geimpft werden. Die darin enthaltene Variante ist nicht mehr im Umlauf. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Impfung von schweren Verläufen schützen kann.
Privat ist die Impfung mit dem aktuellen Einzelimpfstoff Comirnaty XFG für 130 Euro erhältlich. Sie erhalten ein Privatrezept, kaufen den Impfstoff in der Apotheke und kommen zurück in die Praxis für die Impfung.
Erstattung von Naturheilmitteln
Leider werden nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Da dies die meisten pflanzlichen Heilmittel betrifft, weil sie keine wesentlichen Arzneimittelrisiken tragen, müssen viele meiner naturheilkundlichen Verordnungen selbst bezahlt werden. Ich bedaure das außerordentlich, denn ich verordne nur Phytotherapeutika mit nachgewiesener Wirksamkeit.
Zum Glück erstatten mittlerweile eine ganze Reihe von Krankenkassen pflanzliche Heilmittel, sofern sie auf einem grünen Rezept von einem Arzt verordnet wurden. Sie kaufen das Medikament in der Apotheke und senden es dann der Krankenkasse zur Erstattung. Meist werden fünf Euro Rezeptgebühr abgezogen von dem Erstattungsbetrag.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu der Liste der Krankenkassen, die Arzneimittel der Naturheilkunde erstatten
Reiseimpfberatung und Reiseimpfungen
Diese sind keine Kassenleistung. Jedoch übernehmen mittlerweile viele Kassen im Kostenerstattungsverfahren die Kosten für die Beratung, die Impfstoffe und die Impfung selbst.
Sie erhalten ein Privatrezept und eine Privatrechnung und reichen diese zusammen mit dem Nachweis über Ihre anstehende Reise der Kasse ein. Die Kosten werden dann abzüglich 5 Euro Rezeptgebühr erstattet.
Welche Impfung für welches Reiseland empfohlen wird, können Sie unter diesem Link erfahren.
Ob Ihre Kasse die Kosten erstattet, sehen Sie hier.